Anforderungen zu Ausfuhrabgaben für Indien

Um Zahlungen abzuwickeln, die mit dem Export von Dienstleistungen zusammenhängen, und rechtlich vorgeschriebenen Verordnungen zu entsprechen, müssen indische Händler den Kundinnen- bzw. Kundennamen, die Rechnungsanschrift und eine Auftragsbeschreibung an Stripe weiterleiten. Um Zahlungen abzuwickeln, die mit dem Export von physischen Waren zusammenhängen, benötigt Stripe außerdem zwingend die Lieferanschrift der Kundin/des Kunden.

Außerdem müssen alle Ausfuhrabgaben die folgenden Kriterien erfüllen, andernfalls werden sie abgelehnt:

  • Die Kundin/Der Kunde muss eine Rechnungsadresse außerhalb Indiens für alle Exporttransaktionen angeben. Für physische Waren ist eine Lieferanschrift ebenfalls zwingend erforderlich
  • Die Liefer-/Rechnungsanschrift der Kundin/des Kunden sollte einen Ländercode gemäß ISO-3166 mit zwei Buchstaben enthalten.
  • Die Kundin/Der Kunde muss mit einer Karte bezahlen, die außerhalb Indiens ausgestellt wurde.

Gültige Import-Export Codes (IECs), die von der Generaldirektion für Außenhandel (Directorate General of Foreign Trade) ausgestellt wurden, sind verpflichtend zur Abwicklung von Ausfuhrabgaben. Obwohl IECs möglicherweise dasselbe Format wie PAN-Nummern haben, so müssen Sie dennoch beim DGFT eine gesonderte Nummer beantragen, bevor Sie Exporte aus Indien durchführen dürfen: https://www.dgft.gov.in/CP/. Obwohl ein IEC für Nutzer/innen, die Dienstleistungen exportieren, optional ist, benötigen Sie weiterhin einen IEC, um AMEX-Zahlungen von internationalen Nutzerinnen und Nutzern zu akzeptieren (andernfalls schlägt die Zahlung fehl).

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