Stripe muss gegebenenfalls verschiedene Steuerdokumente von einzelnen Konten erfassen. Stripe muss verschiedene US-Steuerberichterstattungsanforderungen sowohl gegenüber den Kontoinhaberinnen/Kontoinhabern als auch gegenüber dem Internal Revenue Service („IRS“) erfüllen.
Gemäß den Bestimmungen des IRS muss Stripe ggf. das jeweilig abgewickelte Zahlungsvolumen auf einem 1099-K-Formular für alle Personen mit Steuerwohnsitz in den USA melden. Personen, die ihren Steuerwohnsitz nicht in den USA haben, unterliegen hingegen nicht der 1099-K-Steuerberichterstattung. In den meisten Fällen kann Stripe die während des Onboardings bereitgestellten Informationen nutzen, um festzustellen, ob es sich bei einem Unternehmen um eine „U.S. Person“ oder eine „Non-U.S. Person“ handelt.
In bestimmten Fällen muss Stripe die Angaben zum Steuerwohnsitz in einem zertifizierten Steuerformular erfassen. Diese zertifizierten Informationen werden in der Regel auf dem W-9-Formular für Personen mit Steuerwohnsitz in den USA oder dem W-8-Formular für Personen mit Steuerwohnsitz außerhalb der USA erfasst. Je nach Situation sammeln wir auch zusätzliche Unterstützungsformulare wie das 4669-Formular oder eine eidesstattliche Erklärung zum unveränderten Status.
Für Konten außerhalb der USA, die US-Bankkonten oder US-Adressen hinzufügen, kann es zur Feststellung des Steuerwohnsitzes erforderlich sein, ein W-8-/W-9-Formular auszufüllen. Selbst wenn diese Angabe versehentlich hinzugefügt wurde, ist Stripe verpflichtet, ein W-8-/W-9-Formular einzuholen. Um Serviceunterbrechungen zu vermeiden, muss diese Anfrage innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung beantwortet werden.
Mehr über die einzelnen Formulartypen erfahren Sie in den nachfolgenden Artikeln:
Von Stripe erfasstes W-8-Formular und eidesstattliche Erklärung über unveränderten Status
Von Stripe erfasstes W-9- und 4669-Formular
Dieser Artikel ist weder eine Rechtsberatung noch eine Steuerberatung. Wir empfehlen, dass Sie sich bei Fragen oder Bedenken bezüglich der Steuerberichterstattung an Ihre Anwalts- oder Steuerberatungskanzlei wenden.