In Brasilien kann es zu Unklarheiten bezüglich der Definition einer „politisch exponierten“ Person kommen. Weitere Details finden Sie im Folgenden. Insbesondere geht es auch darum, welche Positionen/Funktionen und Verwandtschaftsverhältnisse zum Status „politisch exponiert“ führen können.
Was zählt als wichtige öffentliche Stellung oder Funktion?
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In Brasilien
Inhaber/innen gewählter Ämter der Exekutive und Legislative der Bundesregierung
Mitglieder des Verwaltungsrats der Brasilianischen Gerichte, des Obersten Bundesgerichts und sonstiger hoher Gerichte, regionaler Bundesgerichte, regionaler Arbeits- und Wahlgerichte, des Obersten Bundesgerichtshofs für Arbeitsgerechtigkeit und des Bundesgerichtshofs
Mitglieder des Nationalrats der Generalstaatsanwälte und Verteidiger, der Bundesgeneralstaatsanwalt, der Stellvertretende Bundesgeneralstaatsanwalt, der Generalstaatsanwalt für Arbeit, der Generalstaatsanwalt der Militärgerichtsbarkeit, die Stellvertretenden Bundesgeneralstaatsanwälte und die Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten und des Bundesbezirks
Mitglieder des Brasilianischen Rechnungshofs, der Generalstaatsanwalt und der Stellvertretende Generalstaatsanwalt und die Verteidiger für den Bundesrechnungshof
Die Vorsitzenden und nationalen Schatzmeister der politischen Parteien
Die Gouverneure und Außenminister und Minister des Bundesbezirks, deren Stellvertreter sowie Vorsitzende und ihnen Gleichgestellte indirekter öffentlicher Verwaltungen des Außenministeriums und des Bundesbezirks sowie die Vorsitzenden Richter der Obersten Gerichte der Bundesstaaten, der Militärgerichtsbarkeit, die Vorsitzenden oder ihnen Gleichgestellte der Generalrechnungshöfe der Bundesstaaten und des Bundesbezirks
Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder, Stadtratssekretäre, Vorsitzende oder ihnen Gleichgestellte indirekter Gemeindeverwaltungen sowie die Vorsitzenden oder ihnen Gleichgestellte der Gemeinderechnungshöfe oder entsprechender Behörden der Gemeinden.
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Im Ausland
Staatsoberhäupter und Regierungschefs
Inhaber/innen hochrangiger Regierungsämter
Leitende Beamte und hochrangige Mitglieder der Judikative
Hochrangige leitende Angestellte von staatlichen Unternehmen
Amtsträger politischer Parteien
Hochrangige Beamt/innen internationaler Justizbehörden oder leitende Angestellte privater Kanzleien
Wer zählt als eng verwandte Person?
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Familienmitglieder
Verwandte ersten und zweiten Grades, einschließlich Ehepartnern, Lebenspartnern und Stiefkindern
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Nahestehende
Personen, denen aufgrund privatrechtlicher Gemeinschaft oder nicht eingetragener gemeinsamer Vereinbarungen ein gemeinsames Interesse unterstellt werden kann
Als Vertreter/in tätige Personen, auch wenn dies für den Privatbereich gilt
Natürliche Personen, die Rechtskörperschaften oder nicht eingetragene Vereinbarungen kontrollieren, welche zum Vorteil der politisch exponierten Person getroffen wurden.