Bei Stripe-Kontoinhaberinnen und -inhabern in Thailand wird die Umsatzsteuer (USt.) in der jeweils gültigen Höhe auf alle Stripe-Gebühren erhoben.
Der Umsatzsteuerzuschlag wird zusätzlich zu weiteren geltenden Produkt- und Dienstleistungsgebühren erhoben. Sie erhalten eine monatliche Steuerrechnung über die Umsatzsteuer, die auf Ihre Stripe-Gebühren erhoben wird. Diese Rechnung wird Ihnen per E-Mail mit dem Betreff „Eine neue Steuerrechnung kann jetzt eingesehen werden“ zugestellt und kann auch von der Website Ihrer Plattform abgerufen werden. Weitere Informationen zu Steuerrechnungen finden Sie im nachfolgenden Artikel:
Wie sehen meine Verpflichtungen zum Einbehalt von Steuern aus?
Auf die Gebühren für die Dienste von Stripe kann eine Abzugssteuer (Witholding Tax) von 3 % erhoben werden. Daher zahlt Stripe einen zusätzlichen Betrag von 3 % des monatlichen Rechnungsbetrags (vor Umsatzsteuer) an Sie. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie für diese Zahlung keine Mittel aus Ihrem eigenen Cashflow nutzen und den Betrag dann später von Stripe zurückfordern müssen.
Sie sind dafür verantwortlich, diesen Betrag an das Finanzamt abzuführen und Stripe eine Bescheinigung über die Abzugssteuer auszustellen.
Zu Referenzzwecken finden Sie nachstehend Beispielberechnungen:
Besonderheiten |
Berechnung |
Betrag |
Zahlungsabwicklungsgebühr |
A |
10.000 |
Umsatzsteuer bei 7 % |
B = [A x 7 %] |
700 |
Summe |
C = [A + B] |
10.700 |
Rückerstattung der einbehaltenen Steuer (3 %) |
D = [A x 3 %] |
300 |
Abbuchung von Ihrem Guthaben |
E = C – D |
10.400 |
Wie stelle ich Abzugssteuerbescheinigungen an Stripe aus?
Kontoinhaber/innen müssen Stripe für jeden Abzug entsprechende Bescheinigungen in dem vom „Director General of the Revenue Department“ vorgeschriebenen Format in thailändischer oder englischer Sprache (mit thailändischer Übersetzung) ausstellen.
Auf diesen Bescheinigungen müssen mit Bezug auf Stripe u. a. folgende Informationen angegeben werden:
- Juristische Person: Stripe Payments (Thailand) Limited
- Steueridentifikationsnummer: 0105562074027
- Adresse:
Hauptsitz: WeWork Asia Centre
173 South Sathorn Road, Suite 28W102
Bangkok, Thailand 10120
Die elektronische Kopie der Bescheinigungen muss an diese E-Mail-Adresse gesendet werden:
wht_th@stripe.com
Darüber hinaus muss die Papierkopie der Bescheinigungen an die unten angegebene Adresse gesendet werden:
Attn: Outsourcing-Team
PricewaterhouseCoopers Legal & Tax Consultants Ltd.
12th Floor Bangkok City Tower, 179/74-80 South Sathorn Road, Sathorn, Bangkok 10120
Für den Fall, dass Stripe innerhalb von drei Monaten nach Zahlung der einbehaltenen Steuer keine entsprechende Bescheinigung von einem Nutzer/einer Nutzerin erhält, kann Stripe den bereits gezahlten Betrag vom Konto des Nutzers/der Nutzerin zurückfordern.