Bei Stripe-Kontoinhaberinnen und -inhabern in Italien wird die Umsatzsteuer (USt.) in der jeweils gültigen Höhe auf alle Stripe-Gebühren erhoben.
Der Umsatzsteuerzuschlag wird zusätzlich zu weiteren geltenden Produkt- und Dienstleistungsgebühren erhoben.
Sie erhalten eine monatliche elektronische Steuerrechnung über die Umsatzsteuer, die über SDI an Ihren Zielkanal gesendet und auf Ihre Stripe-Gebühren erhoben wird. Die elektronische Rechnung ist das einzige Dokument, das für steuerliche Zwecke verwendet werden kann. Bitte beachten Sie, dass die über die Website Ihrer Plattform zugängliche PDF-Abrechnung lediglich eine Übersicht der erhobenen Gebühren darstellt und kein Dokument für steuerliche Zwecke ist. Sie wird Ihnen per E-Mail mit dem Betreff „Eine neue Steuerrechnung kann jetzt eingesehen werden“ zugestellt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung im Steuerbereich finden Sie im folgenden Artikel:
FAQ zu den Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung in Italien