Steuern auf Stripe-Transaktionsgebühren für Unternehmen in Japan

Für die Inhaber/innen eines Stripe-Kontos in Japan gilt die japanische Verbrauchssteuer (Japanese Consumption Tax, JCT), die auf bestimmte Stripe-Gebühren (z. B. für Radar und bestimmte Gebühren für die Zahlungsabwicklung) in der jeweils gültigen Höhe erhoben wird.

Die JCT fällt zusätzlich zu den Produkt- und Dienstleistungsgebühren von Stripe an. Ihre monatliche Rechnung mit Steuerausweis, aus der die Gebühren hervorgehen, wird Ihnen bis zum 10. des Monats per E-Mail mit dem Betreff „Eine neue Rechnung mit Steuerausweis kann jetzt eingesehen werden“ zugestellt. Sie können die Rechnung auch von der Website Ihrer Plattform abrufen.

Weitere Informationen zu monatlichen Rechnungen mit Steuerausweis finden Sie in den nachfolgenden Artikeln:

Grundlegendes zu unserer qualifizierten Rechnung mit Steuerausweis für Stripe-Transaktionsgebühren

Auf Rechnungen mit Steuerausweis für Stripe-Gebühren zugreifen

Zum 1. Oktober 2023 gilt in Japan ein neues „Qualified Invoice System“ (Qualifiziertes Rechnungssystem). Stripe Japan wurde als gewerblicher Aussteller qualifizierter Rechnungen registriert und stellt konforme Rechnungen mit Steuerausweis aus.

Rundungslogik für JCT für qualifizierte Rechnungen mit Steuerausweis.

Die JCT-Beträge in den qualifizierten Steuerrechnungen werden gemäß den Anforderungen der nationalen Steuerbehörde auf der Gesamtrechnungsebene auf den nächsten Yen gerundet.

In der nachstehenden Tabelle sehen Sie, welche Zahlungsabwicklungs- und Händler-Acquiring-Dienstleistungen der JCT unterliegen:

Gebühren

Steuerpflichtig

Visa

Nein

Mastercard

Nein

JCB

Ja

American Express

Ja

Discover

Ja

Diners Club

Ja

Konbini

Ja

Alipay

Ja

WeChat Pay

Ja

Japanische Banküberweisung

Ja

Alle weiteren Zahlungsmethoden

Ja

Link

Abhängig von der zugrunde liegenden Finanzierungsquelle (siehe oben)

Apple Pay/Google Pay

Abhängig von der zugrunde liegenden Finanzierungsquelle (siehe oben)

FX

Abhängig von der Zahlungsmethode (siehe oben)

Angefochtene Zahlungen

Ja

Software-as-a-Service (Connect, Radar, Billing, Stripe Tax usw.)

Ja

Sie haben ggf. Anspruch auf eine Gutschrift der Verbrauchssteuer im Zusammenhang mit den oben genannten steuerpflichtigen Dienstleistungen. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem/Ihrer Buchhalter/in oder Steuerberater/in. Wir stellen Ihnen für die der JCT unterliegenden Gebühren eine qualifizierte Rechnung mit Steuerausweis für Ihre Unterlagen aus. Wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem Anspruch auf eine Verbrauchssteuergutschrift am besten an Ihre/n Buchhalter/in oder Steuerberater/in.