Anforderungen für die duale Preisauszeichnung für kroatische Kund/innen

Dieser Hinweis dient der allgemeinen Information und ist nicht als rechtliche Beratung aufzufassen. Wenn Sie weitere Fragen speziell zu Ihrem Unternehmen haben, lassen Sie sich bitte rechtlich beraten. Am 1. Januar 2023 trat Kroatien der Eurozone bei und stellte seine Währung von der Kuna (HRK) auf den Euro (EUR) um. Im Rahmen dieser Umstellung hat die Kroatische Nationalbank Anforderungen für die doppelte Preisauszeichnung erlassen. Dieses neue Gesetz verlangt von kroatischen Unternehmen, die an kroatische Verbraucher/innen verkaufen, dass sie ihre Preise sowohl in HRK als auch in EUR anzeigen und dabei den festen Wechselkurs von 7,53450 HRK für 1 EUR verwenden. Die Anforderungen für die doppelte Preisauszeichnung gelten bis zum 31. Dezember 2023. 

Sie müssen deshalb Ihre Integration aktualisieren, um für kroatische Kund/innen die Preise sowohl in HRK als auch in EUR anzuzeigen und Zahlungen in EUR einzuziehen.

Wenn Sie spezifische Fragen in Bezug auf Ihr Unternehmen haben und wissen möchten, wie sich diese neue gesetzliche Vorschrift auf Sie auswirkt, wenden Sie sich am besten an Ihre rechtliche Beratung.

Wo finde ich weitere Informationen über die Anforderungen für die duale Preisauszeichnung?

Weitere Informationen über diese Verordnung und die Änderungen, die Sie möglicherweise vornehmen müssen, finden Sie unter www.euro.hr. Im Folgenden sind einige Artikel aufgeführt, die für Sie möglicherweise von Interesse sind:

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