Abonnement-Abwanderungsquote
Die Abwanderungsquote wird gemessen, indem die Summe der in den letzten 30 Tagen abgewanderten Abonnements durch die Anzahl der aktiven Abonnements vor 30 Tagen zuzüglich aller neuen Abonnements in diesen 30 Tagen geteilt wird.
Was zählt als Abwanderung
Abonnementabwanderung tritt auf, wenn ein Abonnement von monatlich wiederkehrendem Umsatz (MRR) ungleich null auf einen MRR von null wechselt. Wenn also ein/e Kunde/Kundin zwei bezahlte Abonnements hat und eines davon kündigt, gilt dies als einzelne Abwanderung.
Wenn ein/e Kunde/Kundin während dieses Zeitraums von 30 Tagen ein Abonnement startet und dann abwandert, wird dieses abgewanderte Abonnement sowohl in den Zähler als auch in den Nenner aufgenommen.
Ein Abonnement, das beendet und neu gestartet wurde, wird als neues Abonnement gezählt. Wenn dieses Abonnement wieder endet, zählt dies als zweite Abwanderung.
Ein Abonnement, das aufgrund fehlender Angabe einer Zahlungsmethode pausiert, zählt nicht als Abwanderung.
Testphasen und gekündigte Abonnements
Wenn ein Testabonnement aktiv wird, zählt es zu Ihrem MRR, auch wenn die erste Rechnung nicht bezahlt ist.
Wenn das Abonnement aufgrund der nicht bezahlten Rechnung gekündigt oder als unbezahlt markiert wird, wird es nicht länger zu Ihrem MRR, sondern zu Ihrer Abwanderungsquote gerechnet.
Abgewanderter Umsatz
Der abgewanderte Umsatz für einen bestimmten Zeitraum ist die Summe des monatlich wiederkehrenden Umsatzes („MRR“) durch abgewanderte Abonnent/innen. Wenn ein/e Kunde/Kundin zwei Abonnements hat und beide kündigt, zählen wir jede Kündigung als abgewandertes Abonnement.