Stripe Issuing unterstützt maßgeschneiderte physische und virtuelle Kartenprogramme für eine Vielzahl geschäftlicher Use Cases.
1. Karten dürfen ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt werden.
Karten, die über Stripe Issuing erstellt werden, dürfen ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Sie dürfen nicht für persönliche, familiäre oder haushaltsbezogene Zwecke verwendet werden. Use Cases für Verbraucher/innen werden derzeit nicht unterstützt. Schauen Sie jedoch später hier noch einmal nach, ob Änderungen vorliegen.
2. Die Kartenausgaben müssen von einem Unternehmen oder einer gemeinnützigen Organisation finanziert werden.
Alle Karten müssen von einem gewerblichen Unternehmen oder einer gemeinnützigen Organisation finanziert werden. Sie dürfen weder teilweise noch ganz durch persönliche Mittel einer Einzelperson finanziert werden (allerdings sind geschäftliche Mittel einer Einzelperson zulässig, z. B. bei Einzelunternehmer/innen.)
Wenn Ihre Kund/innen andere Unternehmen sind und die Kartenausgaben von diesen Unternehmen finanziert werden, müssen Sie für das Onboarding jedes Unternehmenskunden verbundene Kontenerstellen erstellen.
3. Einschränkungen bezüglich der Kartenausgaben müssen Transaktionen verbieten, die nicht im Zusammenhang mit dem Use Case stehen.
Für alle Karten müssen Ausgabenbeschränkungen entsprechend dem auf der Plattform genannten Use Case bestehen (Beispiele siehe unten).
4. Die Plattform darf nicht an einem verbotenen oder Einschränkungen unterliegenden Unternehmen beteiligt sein.
Karten dürfen nicht in Verbindung mit verbotenen oder Einschränkungen unterliegenden Unternehmen verwendet werden, z. B. hinsichtlich illegaler Aktivitäten, Glücksspiele, Schusswaffen, jugendgefährdender Inhalte, Kryptowährungen usw. Unter dem Link oben finden Sie eine vollständige Liste.
Diese Beispiele veranschaulichen einige der geschäftlichen Use Cases, die von Stripe Issuing unterstützt werden.
Spesenmanagementplattformen
Ermöglichen Sie es Unternehmen auf Ihrer Plattform, Firmenkreditkarten auszugeben, um die Ausgaben ihrer Mitarbeiter/innen zu finanzieren, zu kontrollieren und zu verwalten. Die Ausgaben sollten auf allgemeine geschäftsbezogene Einkäufe beschränkt sein (z. B. sollten Reisen erlaubt, aber Glücksspiele verboten werden).
Betriebliche Zusatzleistungen
Entwickeln Sie ein Vergütungsprogramm, mit dem Ihre Nutzer/innen ihren Beschäftigten Zusatzleistungen anbieten können, etwa Anreize zur Erhöhung der Mitarbeiterbindung, Loyalitätsprämien, Kundenanerkennung usw. Die Karten dürfen nicht verwendet werden, um Barauszahlungen für Beschäftigte zu tätigen (z. B. Auszahlung von Gehältern, Trinkgeldern oder Barprämien). Auch der Zugang zu Kartenmitteln per Bankautomat ist nicht zulässig. Die Geldmittel müssen dem Unternehmen gehören (nicht dem/der Karteninhaber/in). Wenn also das Beschäftigungsverhältnis eines/einer Karteninhaber/in endet, verfallen alle auf der Karte verbleibenden Mittel. Ausgaben sollten auf die zulässigen Mitarbeitervergütungen beschränkt werden (z. B. sollten Anbieter von Wellness-Leistungen nur Transaktionen in diesem Bereich bereitstellen).
Karte für Einkäufe von Auftragnehmer/innen
Geben Sie Karten an unabhängige Auftragnehmer/innen oder Dienstleister/innen aus, damit diese Käufe im Namen eines Unternehmens (z. B. auf einem Marktplatz) tätigen können, um bestimmte Geschäftsaktivitäten (z. B. bedarfsabhängige Lieferungen, Haushaltsreparaturen usw.) zu erledigen. Die Produkte/Dienstleistungen auf dem Marktplatz dürfen nicht in einer regulierten Branche angeboten werden (z. B. Verkauf von Arzneimitteln). Die Ausgaben sollten auf die Branche des Unternehmens beschränkt werden (z. B. sollten die Ausgaben für einen Marktplatz für Lebensmittellieferungen auf lebensmittelbezogene MCC-Codes beschränkt sein).
Fleet
Geben Sie Karten zum Tanken, für Kfz-Reparaturen und andere Reisekosten innerhalb der von Ihnen festgelegten Ausgabenkategorien aus. Die Nutzer/innen erhalten ausführliche Daten zu ihren Tankvorgängen für Berichtszwecke. Die Ausgaben sollten auf Kategorien beschränkt werden, die im Zusammenhang mit dem Betanken von Fahrzeugen und der Kfz-Verwaltung stehen.
Factoring
Geben Sie Karten aus, um es Unternehmen (Ihren Kund/innen) zu ermöglichen, Erlöse aus Ihrem Kauf ihrer vorhandenen Rechnungen auszugeben („Factoring“). Ein Unternehmen erhält vorab von der Factoring-Plattform einen Pauschalbetrag als Kauf vorhandener Kontoforderungen. Karten können nur an Mitarbeiter/innen oder Auftragnehmer/innen Ihres/Ihrer Kunden/Kundin ausgegeben werden. Plattformen, die einen Use Case für Factoring implementieren möchten, müssen ein Rechtsgutachten einholen, das besagt, dass die Finanzierungsaktivität kein Darlehen darstellt, sondern Factoring ist. Die Ausgaben sollten entsprechend dem Zielmarkt der Plattform eingeschränkt werden (z. B. könnte eine Factoring-Plattform Automobilfirmen finanzieren und eine andere Hersteller).
Auszahlung für Versicherungen
Erstellen Sie Karten, die Policeninhaber/innen übergeben werden können, um damit genehmigte Versicherungsansprüche zu bezahlen. Die Karten müssen Ausgaberegulierungen unterliegen, damit sie nur dazu verwendet werden können, den Ersatz für einen versicherten Gegenstand zu bezahlen. Die Karten dürfen nicht für die Auszahlung eines Pauschalbetrags genutzt werden. Die Karten dürfen erst aktiviert werden, nachdem ein Anspruch genehmigt wurde.
Jetzt kaufen, später bezahlen
Entwickeln Sie ein „Jetzt kaufen, später bezahlen“-Programm (Buy Now, Pay Later, BNPL) und erstellen Sie Karten zur Bezahlung von Händler/innen für Waren und Dienstleistungen zum Weiterverkauf an Ihre Kundschaft. Jede Transaktion muss zwei Komponenten beinhalten: 1) Erwerb der Waren und/oder Dienstleistungen von dem/der Händler/in (finanziert über Karten von Stripe Issuing); 2) Verkauf der erworbenen Waren und/oder Dienstleistungen an den/die BNPL-Kunden/Kundin. BNPL-Plattformen müssen ein Rechtsgutachten vorlegen, das die Einhaltung geltender Lizenzanforderungen und/oder Kreditvorschriften belegt. Außerdem ist eine zusätzliche Überprüfung erforderlich.
B2B-Zahlungen
Erstellen Sie Karten zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen für den Wiederverkauf (z. B. für Reiseplattformen, die Hotelkontingente erwerben). Die Mittel werden auf das Konto geladen, um den B2B-Teil einer C2B2B-Transaktion zu ermöglichen. Im Namen des Stripe-Nutzers/der Stripe-Nutzerin werden nur virtuelle Karten ausgegeben. Jede Interaktion mit den Karten durch Verbraucher/innen ist untersagt. Ebenfalls sollte kein Marketing im Zusammenhang mit den Karten betrieben werden. Alle Stripe-Kartentransaktionen müssen von dem/der Stripe-Nutzer/in ausgehen, nicht von den jeweiligen Kund/innen des Stripe-Nutzers/der Stripe-Nutzerin. Wiederverkäufer/innen von Tickets, die Bots verwenden, oder Wiederverkäufer/innen limitierter Artikel (z. B. Sneaker) sind nicht zulässig. Die Ausgaben sollten auf die Branche des Unternehmens beschränkt werden (z. B. sollten B2B-Zahlungsdienstleister, die sich auf reisebezogene Käufe spezialisiert haben, nur reisebezogene Ausgaben ermöglichen).