Nutzen Sie Stripe für die Abwicklung von Zahlungen per Banküberweisung in Deutschland, um Ihre Abläufe zu optimieren und den manuellen Aufwand zu reduzieren.
Anstehende Änderungen:
Um die deutschen Meldepflichten bezüglich Virtual Bank Account Numbers (VBANs) zu erfüllen, muss Stripe zusätzliche Informationen über deutsche Händler/innen erfassen, die Zahlungen per Banküberweisung mit Stripe abwickeln möchten. Daher müssen Händler/innen mit Sitz in Deutschland, die SEPA-Überweisungen als Zahlungsmethode aktivieren, die folgenden Informationen übermitteln:
Erforderliche Informationen
- Steuerkennung:
- Für Unternehmen: Deutsche Wirtschafts-Identifikationsnummer (UST IDNr), z. B. DE123456789
- Für Einzelpersonen/Einzelunternehmen: Deutsche Steuer-Identifikationsnummer
- Angaben zum/zur Begünstigten
- Nachname des wirtschaftlichen Eigentümers/der wirtschaftlichen Eigentümerin
- Vorname des wirtschaftlichen Eigentümers/der wirtschaftlichen Eigentümerin
- Adresse des wirtschaftlichen Eigentümers/der wirtschaftlichen Eigentümerin
- Steuer-Identifikationsnummer des wirtschaftlichen Eigentümers/der wirtschaftlichen Eigentümerin (TIN) = NUR die individuelle Steuer-Identifikationsnummer (11-stellige Nummer – darf nicht mit Null beginnen)
Spezifische Anforderungen an den wirtschaftlichen Eigentümer/die wirtschaftliche Eigentümerin
- Einzelpersonen/Einzelunternehmen: Wie die deutschen Anforderungen an die Steueridentifikationsnummer für Einzelpersonen/Einzelunternehmer/innen.
- Kleinunternehmen: Müssen Angaben zur wirtschaftlichen Eigentümerschaft machen, die im Rahmen des Onboarding-Vorgangs erfasst wurden.
- Größere Unternehmen: Müssen Angaben zur wirtschaftlichen Eigentümerschaft für die Person machen, die im Vorstandsbeschluss oder im Handelsregister des zugrunde liegenden Unternehmens in dem Zuständigkeitsbereich, in dem Dienstleistungen angeboten und Zahlungen empfangen werden, als zeichnungsberechtigt aufgeführt ist. Dieses Verfahren steht im Einklang mit den Informationen, die für physische Kontoinhaber/innen erforderlich sind, und entspricht der Meldepflicht.
Warum sind für Händler/innen mit Sitz in Deutschland zusätzliche Informationen erforderlich?
Um die Meldepflichten des deutschen Steuerrechts zu erfüllen, muss Stripe zusätzliche Informationen über deutsche Händler/innen erfassen, die Zahlungen per SEPA-Banküberweisung mit Stripe abwickeln möchten.
Was passiert, wenn die Informationen nicht übermittelt werden?
Für neue Nutzer/innen: Seit dem 18. November 2024 müssen Händler/innen mit Sitz in Deutschland bei der Aktivierung der Zahlungsmethode „SEPA-Banküberweisung“ die erforderlichen Informationen angeben. Wenn die erforderlichen Informationen beim Onboarding nicht bereitgestellt werden, können Händler/innen SEPA-Banküberweisungen nicht nutzen.
Für bestehende Händler/innen: Händler/innen in Deutschland, die SEPA-Banküberweisungen vor dem 18. November 2024 aktiviert haben, werden im ersten Quartal 2025 von Stripe kontaktiert, um die zusätzlichen erforderlichen Informationen einzuholen. Es ist wichtig, dass Sie die Anweisungen zum Übermitteln der erforderlichen Angaben befolgen. Sollten Sie den Anforderungen bis zur angegebenen Frist nicht nachkommen, verlieren Sie den Zugang zu SEPA-Banküberweisungen und Zahlungen Banküberweisung werden abgelehnt und an den/die Absender/in zurückgeschickt. Um Funktionsunterbrechungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, unsere Mitteilungen zeitnah zu beantworten.