In diesem Artikel wird beschrieben, wie Atlas automatisch einen 83(b)-Steuerantrag für Gründer/innen von C-Corps einreicht (in der ersten Gebühr für die Atlas-Unternehmensgründung inbegriffen). Dieser Artikel wurde zuletzt im September 2024 aktualisiert.
Mit dem 83(b)-Steuerantrag wird dem IRS mitgeteilt, dass Ihre Aktien bereits zum Zeitpunkt der Zuteilung besteuert werden sollen und nicht erst zum Zeitpunkt des Vesting. Wenn Sie derzeit in den USA steuerpflichtig sind oder dies beabsichtigen und Ihre Aktien gewissen Sperrfristen unterliegen, können Sie mit diesem Antrag einen erheblichen Teil an zukünftigen Steuern sparen. Alle Gründer/innen müssen einen eigenen 83(b)-Steuerantrag einreichen.
83(b)-Steueranträge müssen innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Erwerb von Unternehmensanteilen durch die Gründer/innen eingereicht werden. 83(b)-Steueranträge gelten als fristgerecht eingereicht, wenn sie mit dem Poststempel des entsprechenden Datums versehen sind (d. h. wenn der United States Postal Service zum ersten Mal den Eingang feststellt und Informationen zur Sendungsverfolgung erstellt). Das Datum des Poststempels reicht hierfür aus, auch wenn der Antrag selbst nicht innerhalb der Frist von 30 Tagen beim IRS eingegangen ist.
Atlas reicht derzeit für alle nach Juli 2024 erstellten Konten 83(b)-Steueranträge für Gründer/innen von C-Corps ein. Gründer/innen von LLCs müssen keine 83(b)-Steueranträge einreichen, da Aktien in einer mit Atlas gegründeten LLC nicht übertragen werden.
Nein. Falls eine Social Security Number (SSN) oder Individual Taxpayer Identification Number (ITIN) vorhanden ist, muss diese beim 83(b)-Steuerantrag für jede/n Gründer/in angegeben werden. Sie können den 83(b)-Steuerantrag aber auch dann einreichen, wenn Sie keine Steuernummer in den USA haben.
Wenn Sie eine SSN oder ITIN haben, füllen wir diese vorab in Ihrem 83(b)-Antragsformular aus. Auch wenn Sie keine der beiden Steuernummern haben, kann Atlas einen 83(b)-Steuerantrag für Sie einreichen. Sollten Sie also während des Vesting in den USA steuerpflichtig werden, sind Sie abgesichert. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Steuerzahler/in in den USA werden wollen, können Sie diesen Antrag dennoch bei Ihrer Gründung mit Atlas einreichen und nachträglich eine ITIN beantragen. Sie müssen keine ITIN angeben, um einen 83(b)-Steuerantrag einzureichen.
Gründer/innen, die keinen 83(b)-Steuerantrag einreichen möchten, sollten Atlas nicht zur Gründung verwenden.
Ihr 83(b)-Steuerantrag wird innerhalb von 10 Werktagen nach dem Aktienerwerb (direkt nach der Gründung) und somit deutlich vor Ablauf der Frist von 30 Tagen eingereicht.
Sobald USPS die Einreichung erhalten hat, wird Ihnen die Sendungsnummer von USPS übermittelt. Wir benachrichtigen Sie per E-Mail über alle wichtigen Aktualisierungen. Außerdem können Sie den Status Ihrer Einreichung im Atlas-Dashboard oder auf der offiziellen Website von USPS verfolgen.
Maßgeblich für die Berechnung der 83(b)-Antragsfrist ist das Datum des Poststempels (für den Postversand); der Zeitpunkt der Zustellung ist dabei unerheblich.
Neben dem von Atlas bereitgestellten Nachweis über die Einreichung des 83(b)-Steuerantrags empfehlen Steuerfachleute, einen Screenshot der offiziellen Sendungsverfolgung von USPS als Nachweis für die fristgerechte Einreichung Ihres 83(b)-Steuerantrags zu erstellen. Sollte es unvorhergesehen zu einer Steuerprüfung durch den IRS kommen, können Sie sowohl den Einreichungsnachweis für den 83(b)-Steuerantrag als auch den Screenshot als Nachweis dafür verwenden, dass Sie Ihren 83(b)-Steuerantrag fristgerecht eingereicht haben. Stellen Sie sicher, dass der Screenshot die Sendungsverfolgungsnummer und den Status „Accepted at USPS Regional Origin Facility“ (Eingegangen in einer regionalen USPS-Postfiliale) enthält.
Es ist wichtig, dass Sie den Screenshot kurz nach dem Abstempeln Ihres 83(b)-Steuerantrags machen, da USPS die Angaben zur Sendungsverfolgung nur zwei Jahre lang aufbewahrt. Ihr von Atlas bereitgestellter Einreichungsnachweis ist jederzeit im Atlas-Dashboard verfügbar. Nachdem die Nutzer/innen ihre EIN erhalten haben, wird ihnen diese Screenshot-Aufgabe im Abschnitt „Wie geht es weiter?“ ihres Dashboards angezeigt.
Wenn Sie in einem Bundesstaat mit Gütergemeinschaft leben (AZ, CA, ID, LA, NV, NM, TX, WA, WI), empfehlen wir Ihnen, Ihre/n Ehepartner/in über Ihren 83(b)-Steuerantrag zu informieren. Die Vorschriften des US-Finanzministeriums verlangen in diesem Fall keine Unterschrift von Ehepartner/innen und Ihr 83(b)-Steuerantrag ist auch ohne diese Unterschrift gültig. Wenn Sie und Ihr/e Ehepartner/in sich jedoch nicht über die steuerliche Behandlung Ihrer Anteile einig sind, könnten Sie für die Unkenntnis der Ehepartnerin/des Ehepartners über den Steuerantrag verantwortlich gemacht werden. Wenden Sie sich wie immer an steuerliches Fachpersonal, um sich speziell für Ihre Situation beraten zu lassen.