Wann bekommen Kund/innen ihr Geld zurück, wenn sie eine Zahlung anfechten?

In den meisten Fällen erhält der/die Karteninhaber/in das Geld für eine Anfechtung, sobald diese dem Aussteller gemeldet wird, aber dazu können keine zuverlässigen Aussagen getroffen werden.

Wenn ein Aussteller eine Rückbuchung auf dem Kartennetzwerk erstellt, ruft das Netzwerk die Gelder unmittelbar von Stripe zurück und gibt sie an den Aussteller zurück. Zu diesem Zeitpunkt, solange der Ausgang der Anfechtung noch offen ist, kann der Aussteller die Gelder wieder dem/der Karteninhaber/in gutschreiben, muss dies aber noch nicht. Falls der Aussteller die Anfechtung zu Ihren Gunsten entscheidet, ruft das Netzwerk die Gelder von dem/der Karteninhaber/in zurück und stellt sie wieder Stripe zu. Falls der Aussteller zugunsten des/der Karteninhabers/Karteninhaberin entscheidet, behält der Aussteller die ursprünglich von Stripe eingezogenen Gelder zurück. Damit wird entweder der Aussteller für die Gelder entschädigt, die bereits dem/der Karteninhaber/in gutgeschrieben hat, oder die Gelder werden zu diesem Zeitpunkt an den/die Karteninhaber/in weitergeleitet (sofern nicht vorher geschehen).

Die Kartennetzwerke haben zwar Regeln und Vorschriften bezüglich des Zeitpunkts, wann Gelder zwischen Stripe und dem Aussteller verschoben werden, es gibt jedoch keine, die die Geldströme zwischen Aussteller und Karteninhaber/in festlegen. Der Zeitpunkt, wann eine Aussteller Geld für eine angefochtene Zahlung erhält (normalerweise zum Zeitpunkt der Einreichung der Anfechtung) und der Zeitpunkt, wann ein Aussteller diese Mittel an den/die Karteninhaber/in zurückgibt, sind nicht identisch und liegen im alleinigen Ermessen des Ausstellers.

Falls ein/e Kunde/Kundin Probleme hat, seine/ihre Gelder für eine Anfechtung, die zu seinen/ihren Gunsten entschieden wurde, vom Aussteller zu erhalten, muss er/sie sich an den Aussteller werden, um zu klären, zu welchem Zeitpunkt mit einer Überweisung der Gelder für die Anfechtung zu rechnen ist. Stripe hat keinen Einfluss auf die Rückerstattung von angefochtenen Geldern an den/die Karteninhaber/in. Bezüglich Informationen über die Rückerstattung der Gelder müssen sich die Karteninhaber/innen an ihre jeweilige ausstellende Bank wenden.