Steuern auf Stripe-Gebühren für Unternehmen mit Sitz in den VAE

Stripe erhebt keine Umsatzsteuer auf Stripe-Gebühren für Kontoinhaber/innen in den VAE, sofern eine gültige Umsatzsteuer-ID der VAE angegeben wurde.

Wenn Sie jedoch keine gültige Umsatzsteuer-ID der VAE über das Dashboard angegeben haben und diese noch nicht von Stripe verifiziert wurde, wenden wir die Umsatzsteuer der VAE auf alle Stripe-Gebühren an.

Sie erhalten jeden Monat eine Rechnung mit Steuerausweis für die auf Ihre Stripe-Gebühren erhobene USt. Weitere Informationen zu Rechnungen mit Steuerausweis finden Sie hier. Für einige Arten verbundener Konten ist ebenfalls eine Umsatzsteuer-Registrierung für die Eröffnung eines Stripe-Kontos in den VAE erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier.