Steuern auf Stripe-Gebühren für Unternehmen mit Sitz in Italien

Bei Stripe-Kontoinhaberinnen und -inhabern in Italien wird die Umsatzsteuer (USt.) zum geltenden Normsatz auf alle Stripe-Gebühren erhoben.

Die Umsatzsteuer wird zusätzlich zu den Produkt- und Dienstleistungsgebühren von Stripe berechnet.

Sie erhalten jeden Monat eine elektronische Rechnung mit Steuerausweis für die auf Ihre Stripe-Gebühren erhobene USt. Die Rechnung wird über SDI an Ihren Zielkanal geschickt. Die elektronische Rechnung ist das einzige Dokument, das für steuerliche Zwecke verwendet wird. Beachten Sie, dass es sich bei der über Ihr Stripe-Dashboard bereitgestellte PDF-Erklärung auf der Seite „Dokumente“ lediglich um eine Zusammenfassung der berechneten Gebühren handelt und sie nicht für steuerliche Zwecke gilt.

Weitere Informationen zu elektronischen Rechnungen mit Steuerausweis finden Sie in unserem Support-Artikel.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Anforderungen für elektronische Rechnungen mit Steuerausweis finden Sie in unserem Support-Artikel.

Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung mit Steuerausweis für die Custom- oder Express-Plattform unter Verwendung einer Direct Charge-Konfiguration für die verbundenen Konten finden Sie in diesem Support-Artikel.