Die Verifizierung der wirtschaftlichen Eigentümerschaft ist für private Unternehmen, Personengesellschaften und gemeinnützige Organisationen erforderlich.
Die folgenden Angaben müssen mit den Registern der Behörden abgeglichen werden:
Private Unternehmen/Personengesellschaften:
Gemeinnützige Organisationen:
Stellen Sie sicher, dass die Angaben in Ihrem Stripe-Konto genau mit denen in den Registern übereinstimmen. Andernfalls kann es zu Einschränkungen bei der Annahme von Zahlungen oder bei Auszahlungen auf Ihr Bankkonto kommen. Aktualisieren Sie Ihre Informationen bei der Registrierungsstelle oder aktualisieren Sie ggf. Ihr Stripe-Konto, um die Übereinstimmung der Angaben sicherzustellen.
Für die erfolgreiche Durchführung der Verifizierung der wirtschaftlichen Eigentümerschaft sind folgende Unterlagen erforderlich:
Privates Unternehmen/Personengesellschaft:
Gemeinnützige Organisationen:
Was passiert, wenn Stripe die Eigentumsrechte am Unternehmen nicht verifizieren kann?
Wenn Stripe die Eigentumsrechte am Unternehmen nicht verifizieren kann, müssen Sie ein Dokument zum Nachweis der Registrierung vom Unternehmen sowie von jeder Holdinggesellschaft einholen, die mindestens 25 % der Anteile des Unternehmens besitzt. Wenn das Unternehmen keine Eigentümer/innen mit mehr als 25 % der Anteile hat, überprüfen wir Geschäftsinhaber/innen mit einem Anteil von mindestens 10 %. Wenn das Unternehmen keine Eigentümer/innen mit mehr als 10 % der Anteile hat, führen wir stattdessen eine Verifizierung der Unternehmensführung durch.
Besondere Überlegungen bei Partnerschaften
Bei Partnerschaften muss die Beziehung zwischen dem Unternehmen und all seinen Partnerinnen/Partnern und Managerinnen/Managern überprüft werden.
Besondere Überlegungen bei gemeinnützigen Organisationen
Bei gemeinnützigen Organisationen gelten alle leitenden Angestellten und Amtsträger/innen als wirtschaftliche Eigentümer/innen. Dazu gehören (jeweils einschließlich Assistent/in bzw. Stellvertreter/in) folgende Positionen: Präsident/in, Vorstand, CEO, Schatzmeister/in, Sekretär/in bzw. Generalsekretär/in und Vorsitzende sowie Treuhänder/in (Letzteres ausschließlich Assistent/in bzw. Stellvertreter/in).