Bestimmte Kategorien, darunter auch illegale Produkte oder Dienstleistungen, sind grundsätzlich nicht zulässig. Die Überprüfung durch Stripe bei der Aktivierung eines Kontos entscheidet letztendlich, ob ein Geschäft unterstützt werden kann.
Die in unserer Liste untersagter Geschäfte aufgelisteten Geschäftstätigkeiten sind repräsentativ, aber nicht vollständig.
Diese FAQs sollen Ihnen helfen zu verstehen, ob wir Ihr Unternehmen unterstützen können. Bei der Kontoaktivierung überprüfen wir jedes Konto und alle relevanten Informationen unabhängig voneinander. Diese Überprüfung entscheidet darüber, ob ein Unternehmen unterstützt werden kann oder nicht.
Auch wenn es sich um ein legales Geschäft handelt, können wir derzeit nicht mit Unternehmen in Ihrer Branche zusammenarbeiten. Grund hierfür sind unter anderem Vorschriften, die für Stripe als Finanzinfrastrukturplattform gelten, Vorgaben unserer Finanzpartner und das Risikopotenzial, das Stripe dadurch entsteht. Weitere Informationen finden Sie in der Liste untersagter Geschäfte.
Wenn Ihr Konto bereits abgelehnt wurde, antworten Sie auf die E-Mail über Ihre verbotenen Artikel mit einem Link zu der Seite, auf der die Artikel entfernt wurden.
Derzeit können wir nicht mit Unternehmen zusammenarbeiten, die Inhalte oder Dienste für Erwachsene verkaufen oder anbieten. Grund hierfür sind unter anderem Vorschriften, die für Stripe in seiner Eigenschaft als Zahlungsabwickler gelten, Vorgaben unserer Finanzpartner und das potenzielle Risiko, das Stripe dadurch entsteht.
Die Beschränkung gilt unter anderem für jedes Unternehmen, das Pornografie und andere sexuell eindeutige Materialien (einschließlich Literatur, Bildmaterial und andere Medien) anbietet oder verkauft, auf denen Nacktheit oder explizit sexuelle Handlungen dargestellt sind; Websites, die sexuelle Dienstleistungen wie Prostitution, Escort-Dienste, Pay-per-View oder Live-Chats für Erwachsene anbieten; sexuell orientierte Artikel; Videotheken für Erwachsene und sexuell ausgerichtete Massagesalons; Gentleman's Clubs, Topless-Bars und Stripclubs oder sexuell orientierte Dating-Services.
Eine Plattform für die Erstellung von Inhalten ist ein Marktplatz, auf dem Inhalte von Drittanbietern gehostet oder angeboten werden und der es Endnutzerinnen und Endnutzern ermöglicht, Zahlungen an die Ersteller/innen zu leisten. Die Plattformen, die diese Inhalte hosten oder anbieten, sind dafür verantwortlich, dass ihre Ersteller/innen die Anforderungen von Stripe erfüllen (einschließlich des Stripe-Rahmenvertrags und unserer Liste verbotener Unternehmen und untersagter Geschäfte).
Plattformen zur Erstellung von Inhalten müssen über zuverlässige Richtlinien und Kontrollen verfügen, um z. B. illegale Inhalte zu erkennen und zu entfernen. Daher sammelt Stripe zusätzliche Informationen von Plattformen zur Erstellung von Inhalten, um zu bestätigen, dass diese unterstützt werden können. Wenn Sie möchten, dass Stripe Ihre Plattform zur Erstellung von Inhalten unterstützt, kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten.
Nein, Sie verbreiten die Inhalte Ihrer Kundinnen und Kunden nicht direkt und benötigen daher auch keine Vorabgenehmigung. Alle Ihre Kundinnen und Kunden werden als individuelle Content-Ersteller/innen betrachtet und benötigen ebenfalls keine Vorabgenehmigung. Sie müssen dem Stripe-Rahmenvertrag und unserer Liste untersagter Geschäfte (die, zum Beispiel, den Verkauf von Inhalten für Erwachsene verbietet) entsprechen. Dies wird von Stripe überwacht, um die Compliance sicherzustellen.
Nein, da Sie Ihre eigenen Inhalte direkt an Ihre Kundinnen und Kunden verkaufen und nicht als Plattform agieren, benötigen Sie keine Vorabgenehmigung. Sie müssen allerdings dem Stripe-Rahmenvertrag und unserer Liste untersagter Geschäfte (die, zum Beispiel, den Verkauf von Inhalten für Erwachsene verbietet) entsprechen. Dies wird von Stripe überwacht, um die Compliance sicherzustellen.
Weitere Einzelheiten finden Sie unter Stripe für die Creator Economy.
Weitere Informationen finden Sie unter Anforderungen für die Annahme von Trinkgeldern oder Spenden.
Viele Finanzdienstleistungsunternehmen können wir nicht unterstützen, darunter Investitions- und Kreditdienstleistungen, Geldüberweisungen, Rechnungszahlungen oder Crowdfunding-Dienstleistungen, digitale Wallets oder Geschäfte im Zusammenhang mit Kryptowährungen (Geräte für das Krypto-Mining, Initial Coin Offerings oder Kauf und Verkauf von Kryptowährungen).
Aufgrund verschiedener Anforderungen, die für Stripe als Zahlungsabwickler gelten, Anforderungen unserer Finanzpartner und des potenziellen Risikos für Stripe können wir derzeit mit bestimmten Branchen nicht zusammenarbeiten. Werfen Sie einen Blick auf unsere Liste untersagter Geschäfte.
Zwar denkt man bei „Glücksspiel“ erst einmal an Casinos, doch unsere Glücksspielrichtlinie bezieht sich auch auf Unternehmen, die vergleichbare Dienstleistungen anbieten. Hierzu können beispielsweise Geschicklichkeits- und Glücksspiele mit Bargeldpreisen, Gewinnspiele, kostenpflichtige Versteigerungen, Tippspiele oder Tombolas zählen.
Während es in einigen Ländern legal sein mag, sind der Besitz, der Konsum und der Vertrieb von Marihuana in vielen Ländern weiterhin verboten. Auch wenn es sich um ein legales Geschäft handelt, können wir derzeit mit Unternehmen in Ihrer Branche nicht zusammenarbeiten. Grund hierfür sind unter anderem Vorschriften, die für Stripe in seiner Eigenschaft als Zahlungsabwickler gelten, Vorgaben unserer Finanzpartner und das potenzielle Risiko, das Stripe dadurch entsteht.
Unsere Einschränkungen betreffen derzeit sämtliche Produkte, die CBD oder THC enthalten. Hierzu zählen auch CBD-haltige Öle und Tinkturen, topische Produkte auf Cannabisbasis oder Dienstleistungen (wie zum Beispiel Massagen), die Produkte auf Cannabisbasis beinhalten. Uns ist bewusst, dass in einigen Regionen die Einschränkungen rund um den Verkauf von Hanfprodukten mit CBD-Gehalt entschärft wurden. Dennoch kann Stripe den Verkauf derartiger Produkte derzeit nicht unterstützen.
Ja. Nachdem Sie alle nicht unterstützbaren Artikel entfernt haben, antworten Sie auf die letzte E-Mail, die wir Ihnen bezüglich der Unterstützbarkeit Ihres Unternehmens gesendet haben.
Wenn mehr als 25 % Ihrer Marketingberatung oder SaaS-Dienste auf Marihuana-Verkäufer/innen oder -Produkte ausgerichtet sind oder wenn Sie Konferenzen oder Fachmessen mit Schwerpunkt Cannabis veranstalten, können Sie diese Dienste nur in den folgenden Regionen anbieten: Australien, Kanada, EU, Neuseeland oder Vereinigtes Königreich.
Ein Unternehmen ist eine Online-Apotheke, wenn es ein verschreibungspflichtiges oder apothekenpflichtiges Arzneimittel auf Bestellung über das Internet verkauft, abgibt oder vertreibt oder den Verkauf, die Abgabe oder den Vertrieb ermöglicht.
Im Allgemeinen nicht. Zahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente müssen außerhalb von Stripe erfolgen. Dies ist eine stark regulierte Branche, und Stripe muss sich an die Richtlinien des Kartennetzwerks halten, die für Händler/innen pharmazeutischer Produkte gelten.
Anbieter von Telemedizin benötigen keine Legitscript-Zertifizierung. Trotzdem sind auch hier bestimmte lizenz- und aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen, damit Stripe das jeweilige Unternehmen im Rahmen des Onboardings verifizieren kann. Falls wir entsprechende Angaben von Ihnen benötigen, werden wir uns bei Ihnen melden.
Telemedizin umfasst die synchrone und asynchrone Kommunikation mit Patientinnen und Patienten, bei der Diagnosen oder Behandlungen per Telefon, Textnachricht, E-Mail oder Videosprechstunde durchgeführt werden. Bildungs- und Wellnessangebote in den Bereichen körperliche und geistige Gesundheit gelten dagegen nicht als Telemedizin.
Stripe prüft jedes Unternehmen auf individueller Basis. Da keine zwei Geschäftsmodelle gleich sind, können wir ohne zusätzlichen Kontext nicht wissen, ob Ihr Unternehmen zugelassen wird. Unternehmen im Bereich Telemedizin, die sich für ein Stripe-Konto bewerben, müssen in der Regel Angaben wie Lizenznummern und Informationen über Ihre Prozesse machen. Falls wir entsprechende Angaben von Ihnen benötigen, werden wir uns bei Ihnen melden.
Stripe oder seine Finanzpartner stufen die folgenden Reiseunternehmen als risikoreich ein und unterstützen sie daher nicht: Reisebüros und Club-Reisebüros, Fluggesellschaften, Kreuzfahrtanbieter und Timesharing-Unternehmen.
Wir bieten derzeit keine Unterstützung für den Verkauf von regulierten oder altersbeschränkten Artikeln, einschließlich Tabak, E-Zigaretten und E-Liquids.