Kein Rückerstattungsguthaben auf der Kundenquittung nach mehr als zehn Werktagen (Storno oder ausstehend)

Wird eine Rückerstattungsanforderung kurz nach der Abbuchung eingereicht, kann die Rückerstattung als Storno verarbeitet werden. Das bedeutet, dass die ursprüngliche Abbuchung ganz vom Kontoauszug verschwindet, als wäre sie dort nie erschienen, und das Bankguthaben erhöht sich einfach wieder um den rückerstatteten Betrag, ohne dass eine Eintragung auf dem Kontoauszug vonnöten ist.

Falls Sie eine Rückerstattung angewiesen haben und Ihre Kunden/Kundinnen melden, dass innerhalb von zehn Werktagen keine Erstattung festgestellt werden konnte, bitten Sie die Kunden/Kundinnen, die ursprüngliche Abbuchung auf dem Kontoauszug zu prüfen. Falls diese Abbuchung auf dem Kontoauszug gar nicht erscheint, liegt eine Stornierung vor und die Rückerstattung ist abgeschlossen.

Falls nach zehn Werktagen die Kunden/Kundinnen immer noch keine Erstattung feststellen und die ursprüngliche Abbuchung weiterhin aufgeführt ist, sollten sie sich für weitere Informationen an ihre Bank wenden.

Bei Kartenrückerstattungen können Sie ihnen ARNs oder STANs zur Verfügung stellen, die sie ihrer Bank zur Rückverfolgung übermitteln können.

Es kann auch sein, dass Ihre Rückerstattung noch aussteht. Bitte ergreifen Sie die notwendigen Schritte, um die erforderlichen Anpassungen des Guthabens vorzunehmen. Weitere Informationen finden Sie hier: Ausstehende Rückerstattungen aufgrund unzureichender Deckung oder unzureichendem Stripe-Guthaben.