Die elektronische Rechnungsstellung oder „E-Invoicing“ ist der Versand und Empfang von Rechnungen in einem standardisierten, maschinenlesbaren elektronischen Format (im Gegensatz zu unstrukturierten Formaten wie PDF-Dateien per E-Mail oder Papierrechnungen).
Die Anforderungen an das spezifische E-Invoicing-Format (z. B. XML, JSON oder UBL) und das Übertragungsnetzwerk (z. B. das globale PEPPOL-Netzwerk oder das SDI in Italien) sind von Land zu Land unterschiedlich. In bestimmten Regionen, in denen die elektronische Rechnungsstellung vorgeschrieben ist, können auch zusätzliche Anforderungen für die Meldung von E-Rechnungsdaten an die Steuerverwaltung bestehen. Dies wird häufig als „E-Reporting“ oder „Echtzeitmeldung“ bezeichnet.
E-Invoicing ist ein immer häufigerer Bestandteil von Abrechnungsprozessen, da es eine systematischere und einheitlichere Nachverfolgung zwischen Käufern und Verkäufern ermöglicht. E-Invoicing ist für bestimmte Arten von Transaktionen auch vorgeschrieben, um die Einhaltung von Steuervorschriften zu gewährleisten. Zu den Ländern, die elektronische Rechnungen vorschreiben, gehören Frankreich, Italien, Deutschland, Mexiko und Brasilien.
Verpflichtende elektronische Rechnungen sind häufig auf bestimmte Transaktionsarten beschränkt, z. B. B2B-Verkäufe, behördliche Beschaffung oder Transaktionen mit grenzübergreifendem Status (nur bei Inlandsverkäufen).
Lassen Sie sich steuerlich oder rechtlich beraten, um in Erfahrung zu bringen, ob und welche Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Berichterstattung nach den neuesten Regeln und Vorschriften für Ihr Unternehmen gelten.