Wenn Sie Ihr Unternehmen nicht weiterführen, dieses aber auch nicht auflösen, müssen Sie weiterhin jedes Jahr Ihre Steuererklärung einreichen. Für das Jahr, in dem Sie Ihr Unternehmen auflösen, müssen Sie außerdem eine finale Steuererklärung abgeben. Ein/e Steuerberater/in kann Ihnen bei komplexen Steuerfragen behilflich sein.