Jedes Kartennetzwerk bietet eine Option in seinem Verfahren für angefochtene Zahlungen, mit der der/die Karteninhaber/in nach der Einreichung eine Anfechtung zurückziehen kann. Wenn Sie die Angelegenheit mit Ihrem/Ihrer Kunden/Kundin einvernehmlich lösen und ihn/sie überzeugen können, die Zahlungsanfechtung zurückzuziehen, ist das die sinnvollste Möglichkeit, um das Anfechtungsverfahren zu Ihren Gunsten zu entscheiden.
Mehr darüber, wie die Rücknahme einer Anfechtung funktioniert, finden Sie in unserem Artikel Zahlungsanfechtungen zurückziehen.
Ja. Einige Kartenaussteller betrachten es als Haftungszunahme, wenn Sie versäumen, Nachweise vorzulegen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie immer Nachweise vorlegen, die den Anfechtungsgrund widerlegen.
In den meisten Fällen ja. Wenn Sie fristgerecht Nachweise vorlegen und der/die Kunde/Kundin die Zahlungsanfechtung zurückzieht, während das Verfahren noch läuft, sollte der Kartenaussteller das Anfechtungsverfahren zu Ihren Gunsten entscheiden.
Wenn Sie keine Nachweise vorlegen oder der/die Kunde/Kundin versucht, die Anfechtung nach Abschluss des Verfahrens oder anderweitig außerhalb des Verfahrensablaufs zurückzuziehen, wird die Zahlungsanfechtung möglicherweise nicht widerrufen.
In Bezug auf die Kartennetzwerke (z. B. Mastercard oder Visa) sollte es für Karteninhaber/innen technisch möglich sein, jederzeit eine Anfechtung zurückzuziehen. Einzelne Kartenaussteller innerhalb eines Netzwerks unterstützen aber eventuell nicht die Rücknahme von Anfechtungen nach Abschluss des Verfahrens.
Ja. So wie bei jeder anderen Anfechtung können Sie Ihre/n Kunden/Kundin bitten, sie zurückzuziehen. Er/Sie sollte die Anfechtung zusammen mit dem Aussteller stornieren können. Achten Sie darauf, dass im Falle einer Anfechtung aufgrund von Betrug die Möglichkeit besteht, dass die Person, die Sie für den/die Kunden/Kundin halten, gar nicht der/die tatsächliche Karteninhaber/in ist.
Es ist nicht erforderlich, dass Sie von Ihrem/Ihrer Kunden/Kundin Nachweise für die Rücknahme seiner/ihrer Anfechtung verlangen oder dass Sie einen solchen Beleg in Ihren Nachweisen vorlegen (Sie sollten aber stets gewisse Nachweise einreichen, die den Anfechtungsgrund widerlegen).
Durch die Zusammenstellung dieser Nachweise können Sie sichergehen, dass Ihr/e Kunde/Kundin die Anfechtung tatsächlich zurückgezogen hat. Dadurch kann die Person des Kartenausstellers, die die Nachweise überprüft, zudem einfacher nachverfolgen und überprüfen, ob die Anfechtung tatsächlich zurückgezogen wurde. Dies ist jedoch kein ausdrücklicher Bestandteil des Anfechtungsverfahrens.
Es kann nicht schaden, ist aber nicht erforderlich. Wichtig ist, dass Sie Nachweise einreichen.
Nein. Die Rücknahme einer Anfechtung sorgt allgemein nicht dafür, dass das Anfechtungsverfahren schneller abgeschlossen wird.
Eine zurückgezogene Anfechtung unterscheidet sich nicht von anderen Anfechtungen. Üblicherweise halten sich Kartenaussteller an die normale Dauer des Anfechtungsverfahrens. Sie sollten davon ausgehen, dass eine zurückgezogene Anfechtung im gleichen Zeitfenster zu Ihren Gunsten entschieden wird wie eine Anfechtung, die durch die Vorlage von Nachweisen zu Ihren Gunsten abgeschlossen wird. Der gesamte Anfechtungsprozess – von der Einleitung bis zur endgültigen Entscheidung des Ausstellers – kann bis zu zwei bis drei Monate dauern.
Solange der Kartenaussteller noch keine Entscheidung im Anfechtungsverfahren getroffen hat, können Sie eine Zahlung nicht zurückerstatten. Sobald der Kartenaussteller das Verfahren zu Ihren Gunsten abschließt (im Rahmen der üblichen Dauer des Anfechtungsverfahrens), können Sie wieder eine Rückerstattung vornehmen.
Ja. Das Kartennetzwerk behandelt eine zurückgezogene Anfechtung einfach als Anfechtung, die zu Ihren Gunsten entschieden wurde. Zu Ihren Gunsten entschiedene Anfechtungen werden weiterhin für Ihre Anfechtungsquote berücksichtigt. Die Anfechtung wird also nicht gelöscht oder annulliert.