Änderungen an den Regeln für mobile App Stores

Zuletzt aktualisiert: 8. April 2022

Neueste Updates:

  1. „Reader“-Apps im Apple App Store können nun einen einzelnen Link zu Websites außerhalb der App enthalten.

  2. Dating-Apps im Apple App Store der Niederlande können ein Zahlungssystem einer Drittpartei verwenden oder einen In-App-Link zur Entwickler-Website enthalten, um Einkäufe abzuschließen.

Weitere Details siehe unten.

Aktive Entwicklungen: Am 8. Dezember gab der Neunte Bezirk während des laufenden Berufungsverfahrens dem Antrag von Apple auf Aussetzung (Pausierung) des ersten Teils der Anordnung statt. Dies bedeutet, dass Entwickler/innen (zumindest vorerst noch) nicht über Schaltflächen, Links oder andere Handlungsaufforderungen aus der App heraus zu einer alternativen Zahlungsoption verlinken können.

Entwickler/innen können jedoch über die App erfasste Kontaktinformationen verwenden, um alternative Zahlungsoptionen außerhalb der App zu bewerben. Weitere Details siehe unten.


Aufgrund verschiedener gesetzlicher und regulatorischer Entwicklungen weltweit wurden die App-Store-Regeln von Apple und Google in Bezug auf In-App-Käufe und die Verwendung von Zahlungen von Drittanbietern in letzter Zeit häufigen Änderungen unterzogen. Auf dieser Seite halten wir Sie über diese Änderungen und Richtlinien in Bezug auf den gewinnbringenden Einsatz von mobilen Apps auf dem Laufenden.

Beachten Sie, dass viele Entwicklungen bezüglich der App-Store-Regeln noch andauern. Wir empfehlen immer, zu warten, bis die App Store-Regeln bestätigt sind, bevor Sie Änderungen an Ihrer Strategie für mobile Apps vornehmen.

Bestätigte Updates an App Store-Regeln

Die folgenden bestätigten Änderungen werden für App Stores eingeführt. Ab dem Datum des Inkrafttretens können Sie Ihre Geschäftsstrategie und Ihren Ansatz an diesen neuen Richtlinien ausrichten.

Apple App Store

Regeländerung

Details

Entwickler/innen können über die App erfasste Kontaktinformationen verwenden, um alternative Zahlungsoptionen außerhalb der App zu bewerben. Die Erfassung von Kontaktinformationen in der App muss jedoch optional sein.

Entwickler/innen können über die App erfasste Kontaktinformationen verwenden, um Nutzer/innen bezüglich Kaufoptionen außerhalb der App zu kontaktieren. Zum Beispiel durch Senden einer E-Mail oder Textnachricht, die einen Link zu einem webbasierten Bezahlvorgang enthält.

• Apps dürfen nicht länger Kontaktinformationen für die Nutzung von Funktionen anfordern. Die Angabe grundlegender Kontaktinformationen muss optional sein. Zum Beispiel dürfen Apps Funktionen nicht erst dann freigeben, wenn der/die Nutzer/in seine/ihre Kontaktinformationen angibt.

• Apps im Google Play Store können ihre Nutzer/innen zudem über alternative Zahlungsmöglichkeiten informieren, sofern dies außerhalb der App geschieht.

Gültig ab 22. Oktober 2021
Gilt weltweit

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„Reader“-Apps können einen einzelnen Link zu einer alternativen Zahlungsoption außerhalb der App enthalten.

• „Reader“-Apps können nun zu einer Website verlinken, die von dem/der Entwickler/in betrieben oder verwaltet wird, sodass die Nutzer/innen ihr Konto außerhalb der App erstellen oder verwalten können.

• Damit sie diese Art von Link einbeziehen können, müssen Entwickler/innen eine „Accountberechtigung für externe Links“ beantragen.

• Als „Reader“-Apps werden Apps bezeichnet, die es Nutzer/innen ermöglichen, auf zuvor gekaufte Inhalte oder Inhaltsabonnements zuzugreifen (insbesondere Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Audio, Musik und Video).

Gültig ab 30. März 2022
Gilt weltweit

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Dating-Apps in den Niederlanden können in ihrer App ein Zahlungssystem einer Drittpartei verwenden oder einen In-App-Link enthalten, der die Nutzer/innen zur Entwickler-Website weiterleitet, um Einkäufe abzuschließen.

• Diese zwei neuen Optionen sind nur für Dating-Apps in den Niederlanden verfügbar. Apps, die diese Optionen verwenden, können nur in einer iOS- und/oder iPadOS-App des niederländischen Storefronts verwendet werden.

• Wenn ein Zahlungssystem einer Drittpartei verwendet werden soll, müssen die Entwickler/innen ein „StoreKit External Purchase Entitlement“ beantragen. Mehr über beide Prozesse erfahren.

• Apple hat die separate Binäranforderung fallen gelassen, sodass Entwickler/innen beide Berechtigungen in ihre vorhandene Dating-App aufnehmen können, aber ihre Verwendung dennoch auf die App in der niederländischen Storefront und auf Geräte mit iOS oder iPadOS beschränken müssen.

Gültig ab 30. März 2022
Gilt in den Niederlanden

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Google Play Store

Regeländerung

Details

Die Servicegebühren für alle Abonnements bei Google Play werden ab dem ersten Tag auf 15 % gesenkt.

Die Servicegebühren für alle Abonnements bei Google Play werden von 30 % auf 15 % gesenkt. Zuvor wurde die Gebühr erst 12 Monate nach dem Start eines wiederkehrenden Abonnements von 30 % auf 15 % gesenkt.

• Apps, die E-Books und On-Demand-Streamingdienste für Musik anbieten und deren Inhaltskosten den Großteil der Einnahmen ausmachen, haben jetzt Anspruch auf eine Servicegebühr von nur 10 %.

Gültig ab 1. Januar 2022
Gilt weltweit

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Apps können neben dem Abrechnungssystem von Google Play für Nutzer/innen mit Sitz in Südkorea innerhalb der App eine alternative Zahlungsoption anbieten.

Entwickler/innen können Nutzer/innen in Südkorea neben dem Google Play-System innerhalb der App eine alternative Zahlungsoption anbieten. (Diese Änderung gilt für Entwickler/innen und Apps in jedem Land, alternative Zahlungsoptionen können jedoch nur Nutzer/innen in Südkorea angeboten werden.)

• Entwickler/innen müssen ein Erklärungsformular ausfüllen und zusätzlichen Bedingungen zustimmen, bevor sie diese Aktualisierung vornehmen. Weitere Informationen finden Sie in der Zahlungsrichtlinie von Google, Abschnitt 8.

• Entscheidet sich ein/e Nutzer/in in Südkorea für ein alternatives In-App-Abrechnungssystem, senkt Google die Servicegebühren um 4 %. Entwickler/innen, die beispielsweise 15 % für Transaktionen über das Abrechnungssystem von Google Play zahlen, zahlen jetzt 11 % für Transaktionen über den alternativen Abwickler an Google. Diese 11 % sind zuzüglich der an den alternativen Abwickler zu zahlenden Beträge.

Gültig ab 18. Dezember 2021
Gilt nur für Nutzer/innen in Südkorea. Diese Änderung wird aber auch in anderen Ländern als Pilotprojekt getestet.

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Aktive Entwicklungen

Die Änderungen an den App Store-Regeln unterliegen zahlreichen Herausforderungen und Erwägungen – und viele davon sind noch nicht abgeschlossen. Wir haben die aktuellsten Entwicklungen für Sie zusammengefasst, doch wir empfehlen immer, zu warten, bis die App Store-Regeln bestätigt sind, bevor Sie Änderungen an Ihrer Strategie für mobile Apps vornehmen.

Apple vs. Epic

Wenn der US-Gerichtsbeschluss in der Entscheidung im Fall Apple vs. Epic Bestand hat, müsste Apple Entwickler/innen Folgendes gestatten:

  1. Das Einfügen von Schaltflächen, externen Links oder anderen Handlungsaufforderungen in ihre Apps (und Metadaten), die Kund/innen an andere Kaufmechanismen als den In-App-Kauf verweisen. (Am 8. Dezember 2021 hat ein Berufungsgericht diesen Teil der Anordnung ausgesetzt, während das Berufungsverfahren noch läuft.)

  2. Kommunikation mit Kund/innen über Kontaktwege, die mit Kontoanlegung innerhalb der App freiwillig von den Kund/innen bereitgestellt werden. (Apple hat diese Änderung seitdem separat mit Inkrafttreten am 22. Oktober 2021 vorgenommen)

Sollte die einstweilige Verfügung wirksam werden, muss Apple Entwickler/innen gestatten, alternative Zahlungsmöglichkeiten als In-App-Link zu externen Seiten anzubieten. Da Apple noch keine Änderung an seinen Richtlinien vorgenommen hat, wissen wir noch nicht, wie Entwickler/innen diese Änderung umsetzen könnten oder ob Apple neue Servicegebühren erheben würde.

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