Anforderungen an das wirtschaftliche Eigentum von gemeinnützigen Organisationen

Wohltätigkeitsorganisationen und gemeinnützige Organisationen sind nicht verpflichtet, Informationen über natürliche oder juristische Personen zu liefern, die 25 % oder mehr des Unternehmens besitzen, da sie in der Regel keine prozentualen Kontrollbeteiligungen haben. Sie müssen die Informationen nur einer Person zur Verfügung stellen, die eine erhebliche Kontrolle über das Unternehmen ausüben kann.

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