Definitionen zu Inhaber/innen und Geschäftsführer/innen

Wirtschaftliche Eigentümer/innen sind Einzelpersonen, die einen Anteil von mindestens 25 % an einem Unternehmen halten oder es maßgeblich kontrollieren, z. B. als Executive Officer oder als Führungskraft. Vorstände sind in der Regel Teil des Verwaltungsrats eines Unternehmens. Die genauen Regeln für wirtschaftliche Eigentümer/innen können je nach Land variieren.


Wirtschaftliche Eigentümer/innen

Die genauen Regeln variieren von Land zu Land, aber zu den wirtschaftlichen Eigentümer/innen können eine oder beide der folgenden Arten von Personen gehören:

  • Personen, die 25 % oder mehr Ihres Unternehmens besitzen, und/oder
  • Personen, die eine maßgebliche Kontrolle über Ihr Unternehmen ausüben.
    • Personen, von denen angenommen wird, dass sie „maßgebliche Kontrolle“ über Ihr Unternehmen ausüben, sind diejenigen, die für die Leitung und Verwaltung des Unternehmens verantwortlich sind. Dabei kann es sich um leitende Angestellte oder leitende Manager/innen handeln, z. B. CEO, CFO, COO, geschäftsführendes Mitglied, General Partner, President, Vice President oder Schatzmeister/innen.

Geschäftsführer/innen

Geschäftsführer/innen sind in der Regel Einzelpersonen, die Mitglieder des Vorstands oder Verwaltungsrats Ihres Unternehmens sind.

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