Stripe Express-Support
Befreiung von den Angaben zur Inhaberschaft
Letztendliche wirtschaftliche Eigentümer/innen
- Letztendliche wirtschaftliche Eigentümer/innen sind Personen, die direkt oder indirekt einen wesentlichen Anteil an Ihrem Unternehmen besitzen oder wesentliche Kontrolle über Ihr Unternehmen ausüben. Diese Personen werden in der Regel als Eigentümer/innen, Geschäftsführer/innen oder leitende Angestellte in Ihrem Stripe-Konto dargestellt. Bei Unternehmen mit Sitz in Singapur sind dies alle Einzelpersonen, die 25 % oder mehr Ihres Unternehmens besitzen.
- Um die „Know Your Customer (KYC)“-Anforderungen einzuhalten, muss Stripe möglicherweise die letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer/innen eines Unternehmen erfassen, überprüfen und verifizieren.
Befreiung von den Angaben zur Inhaberschaft
Bestimmte Unternehmen in Singapur können möglicherweise vom Standardverfahren zur Erfassung der Angaben zur Inhaberschaft befreit werden.
- Ein Finanzinstitut
- Um als Finanzinstitut für eine Befreiung in Frage zu kommen, muss Ihr Unternehmen hier von der MAS als Finanzinstitut aufgeführt sein.
- Ein börsennotiertes Unternehmen
- Um als Aktiengesellschaft für eine Befreiung in Frage zu kommen, muss Ihr Unternehmen an einer Börse in einem Land der Financial Action Task Force (FATF) notiert sein. Eine Auflistung der FATF-Länder finden Sie hier.
- Eine Regierungsstelle
- Ein Unternehmen, das sich zu mindestens 75 % im Besitz eines Finanzinstituts, eines börsennotierten Unternehmens oder einer Regierungsstelle befindet. Wenn sich mindestens 75 % Ihres Unternehmens im Besitz von zwei oder mehr Finanzinstituten, börsennotierten Unternehmen oder Regierungsstellen befinden, müssen Sie keine Angaben zur Inhaberschaft machen.
Angaben zu Ihrem Unternehmen machen, wenn dieses befreit ist
- Während Sie im Stripe-Dashboard Informationen zu Ihrem Unternehmen übermitteln, können Sie angeben, ob Ihr Unternehmen unter eine der oben genannten Kategorien fällt. Je nach dem von Ihnen angegebenen Grund, fordert Stripe Sie möglicherweise auf, weitere Informationen bereitzustellen oder die bereits übermittelten zu verifizieren.
- Hinweis: Unternehmen, die für diese Ausnahmeregelung in Frage kommen, müssen trotzdem die Namen Ihrer Vorstandsmitglieder angeben sowie alle anderen Informationen bereitstellen, die Stripe für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften benötigt.
- Hier erfahren Sie mehr dazu, wie Sie die speziell für Ihr Unternehmen geltenden Anforderungen erfüllen.
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