Zahlungsanfechtungen zurückziehen – FAQ

Jedes Kartennetzwerk bietet in seinem Verfahren für angefochtene Zahlungen eine Option, mit der Karteninhaber/innen eine Anfechtung nach der Einreichung zurückziehen können. Wenn Sie die Angelegenheit mit Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden einvernehmlich lösen und sie bzw. ihn überzeugen können, die Zahlungsanfechtung zurückzuziehen, ist das die sinnvollste Möglichkeit, um das Anfechtungsverfahren zu Ihren Gunsten zu entscheiden.

Mehr darüber, wie die Rücknahme einer Anfechtung funktioniert, finden Sie in unserem Artikel Zahlungsanfechtungen zurückziehen.

Muss ich weiterhin Nachweise vorlegen, nachdem meine Kundin oder mein Kunde eine Zahlungsanfechtung zurückgezogen hat?

Ja. Einige Kartenaussteller betrachten es als Haftungszunahme, wenn Sie versäumen, Nachweise vorzulegen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie immer Nachweise vorlegen, die den Anfechtungsgrund widerlegen.

Wird das Anfechtungsverfahren immer zu meinen Gunsten entschieden, wenn meine Kundin oder mein Kunde eine Zahlungsanfechtung zurückzieht?

In den meisten Fällen ja. Wenn Sie fristgerecht Nachweise vorlegen und die Kundin oder der Kunde die Zahlungsanfechtung zurückzieht, während das Verfahren noch läuft, sollte der Kartenaussteller das Anfechtungsverfahren zu Ihren Gunsten entscheiden.

Wenn Sie keine Nachweise vorlegen oder die Kundin oder der Kunde versucht, die Anfechtung nach Abschluss des Verfahrens oder anderweitig außerhalb des Verfahrensablaufs zurückzuziehen, wird die Zahlungsanfechtung möglicherweise nicht widerrufen.

Kann meine Kundin oder mein Kunde eine verlorene oder alte Zahlungsanfechtung zurückziehen?

In Bezug auf die Kartennetzwerke (z. B. Mastercard oder Visa) sollte es für Karteninhaber/innen technisch möglich sein, eine Anfechtung jederzeit zurückzuziehen. Einzelne Kartenaussteller innerhalb eines Netzwerks unterstützen aber eventuell nicht die Rücknahme von Anfechtungen nach Abschluss des Verfahrens.

Kann eine Anfechtung aufgrund von Betrug zurückgezogen werden?

Ja. So wie bei jeder anderen Anfechtung können Sie Ihre Kundin oder Ihren Kunden bitten, sie zurückzuziehen. Sie bzw. er sollte die Anfechtung zusammen mit dem Aussteller stornieren können. Achten Sie darauf, dass im Falle einer Anfechtung aufgrund von Betrug die Möglichkeit besteht, dass die Person, die Sie für die Kundin oder den Kunden halten, gar nicht die bzw. der tatsächliche Karteninhaber/in ist.

Muss ich von meiner Kundin oder meinem Kunden Nachweise dafür anfordern, dass sie oder er seine bzw. ihre Anfechtung zurückgezogen hat?

Es ist nicht erforderlich, dass Sie von Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden Nachweise für die Rücknahme ihrer bzw. seiner Anfechtung verlangen oder dass Sie einen solchen Beleg in Ihren Nachweisen vorlegen (Sie sollten aber stets einige Nachweise einreichen, die den Anfechtungsgrund widerlegen).

Durch die Zusammenstellung dieser Nachweise können Sie sichergehen, dass Ihre Kundin oder Ihr Kunde die Anfechtung tatsächlich zurückgezogen hat. Dadurch kann die Person des Kartenausstellers, die die Nachweise überprüft, zudem einfacher nachverfolgen und überprüfen, ob die Anfechtung tatsächlich zurückgezogen wurde. Dies ist jedoch kein ausdrücklicher Bestandteil des Anfechtungsverfahrens.

Muss ich zusammen mit meinen Nachweisen zur Anfechtung einen Beleg dafür vorlegen, dass meine Kundin oder mein Kunde die Anfechtung zurückgezogen hat?

Es kann nicht schaden, ist aber nicht erforderlich. Wichtig ist, dass Sie Nachweise einreichen.

Erhalte ich die Gelder aus der angefochtenen Zahlung sofort, nachdem meine Kundin oder mein Kunde die Anfechtung zurückzieht?

Nein. Die Rücknahme einer Anfechtung sorgt allgemein nicht dafür, dass das Anfechtungsverfahren schneller abgeschlossen wird.

Wann erhalte ich die Gelder aus der angefochtenen Zahlung, nachdem meine Kundin oder mein Kunde ihre bzw. seine Anfechtung zurückgezogen hat?

Eine zurückgezogene Anfechtung unterscheidet sich nicht von anderen Anfechtungen. Üblicherweise halten sich Kartenaussteller an die normale Dauer des Anfechtungsverfahrens. Sie sollten davon ausgehen, dass eine zurückgezogene Anfechtung im gleichen Zeitfenster zu Ihren Gunsten entschieden wird wie eine Anfechtung, die durch die Vorlage von Nachweisen zu Ihren Gunsten abgeschlossen wird.

Kann ich eine Rückerstattung vornehmen, nachdem meine Kundin oder mein Kunde eine Anfechtung zurückgezogen hat?

Solange der Kartenaussteller noch keine Entscheidung im Anfechtungsverfahren getroffen hat, können Sie eine Zahlung nicht zurückerstatten. Sobald der Kartenaussteller das Verfahren zu Ihren Gunsten abschließt (im Rahmen der üblichen Dauer des Anfechtungsverfahrens), können Sie wieder eine Rückerstattung vornehmen.

Zählt eine Zahlungsanfechtung für meine Anfechtungsquote, auch wenn die Kundin oder der Kunde sie zurückzieht?

Ja. Das Kartennetzwerk behandelt eine zurückgezogene Anfechtung einfach als Anfechtung, die zu Ihren Gunsten entschieden wurde. Zu Ihren Gunsten entschiedene Anfechtungen werden weiterhin für Ihre Anfechtungsquote berücksichtigt. Die Anfechtung wird also weder gelöscht noch annulliert.